Immer wieder ist seit einiger Zeit zu hören und zu lesen: Die Leute machen sich
völlig falsche Vorstellungen von der Altersrente die sie zu erwarten haben.
Wieso eigentlich? Rentenberechnung ist kein Hexenwerk, jeder kann sich seine Rente wenigstens ungefähr ausrechnen!
Dieser obige Satz ist wahrscheinlich einem cleveren Versicherungsvertreter eingefallen,
der seine Klienten für eine Kapitalversicherung weich machen will. Was mit einer kapitalbasierten Altersvorsorge vielleicht schon beim nächsten Börsenkrach passieren kann, übersieht er dabei großzügig. Die Liste der unschönen Ereignisse ist lang:
deutsche Inflation,
schwarzer Freitag,
Währungsreform,
dotcom-Blase,
Lehman-Pleite,
und gerade jetzt die schleichende Enteignung durch die Niedrigzins-Politik der EZB, die jedes Renditeverspechen für halbwegs sichere Kapitalanlagen zu Makulatur werden lässt.
Ganz tolle Erfahrungen damit haben in den letzten Jahren amerikanische Ruheständler gemacht.
Da muss heute Mancher mit der Hälfte dessen auskommen, was er vor zwölf Jahren zu haben glaubte, oder noch weniger wenns ganz dumm gelaufen ist.
Anders als so mancher selbst ernannte „Berater“, habe ich keinerlei wirtschaftliche Interessen.
Berechnen Sie hier Ihre Rentenerwartung aus der „Gesetzlichen“, entscheiden Sie dann!
Auf dieser Seite werden, neben Informationen zur Rentenberechnung, zwei Wege aufgezeigt, eine Überschlagsrechnung und
eine genaue Berechnung.
Rentenformel für Eilige:
Monatliche Altersrente = Beitragsjahre × 38 Euro
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es nicht mehr.
Wo der Durchschnitt in den Jahren seit 1951 lag, können Sie in der unten
stehenden Tabelle sehen. Haben Sie mehr verdient oder weniger, ermitteln Sie eine durchschnittliche Prozentzahl und verrechnen diese mit dem Ergebnis von oben.
Haben Sie immer über der Bemessungsgrenze verdient, multiplizieren Sie das Ergebnis von oben mit 1,9.
Ein kleiner Eckpunkt:
Wer immer soviel wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient und 40 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat, erhält nach gegenwärtiger Rechtslage beim Erreichen der Regelaltersgrenze eine monatliche Rente von Euro.
Noch ein Beispiel: Sie haben 40 Jahre lang immer geschätzte 30% über dem Durchschnitt verdient:
40×39 × 1,3 ≈ 1924 Euro, wenn Sie jetzt die Regelaltersgrenze erreicht hätten.
Das ist natürlich über den ganz dicken Daumen gepeilt, aber die Frage „1000 oder 2000?“ ist damit beantwortet. Wenn Sie es genauer wissen wollen, lesen Sie weiter.
Die Rentenformel ist eine völlig lineare Angelegenheit, das heißt: Wer mehr oder weniger Beiträge einbezahlt hat, erhält eine entsprechend proportional höhere oder niedrigere Altersrente.
Der Rentenartfaktor ist 1,0 für die Altersrente und bei voller Erwerbsunfähigkeit.
Es gibt noch andere Faktoren für teilweise Erwerbsunfähigkeit, Witwen-, Wittwer- und Waisenrenten.
Der aktuelle Rentenwert beträgt zur Zeit (ab Juli 2024)
Euro für Westdeutschland und
Euro für Ostdeutschland.
Diese Zahlen werden jährlich zum 1. Juli festgelegt.
Einen Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Sie in einem Jahr
soviel Rentenbeitrag geleistet haben wie der Durchschnitt aller Versicherten.
Zu berechnen ist also: Ihr Jahresrentenbeitrag geteilt durch den
Durchschnitt dieses Jahres. Diese Punkte summiert über die gesamte
Versicherungszeit ergeben Ihre persönlichen Entgeltpunkte.
Der Durchschnittsbeitrag aller Versicherten wird für jedes Jahr von den
Versicherungsträgern festgestellt und kann für die vergangenen Jahre seit 1951
aus der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
In den Veröffentlichungen der Rentenversicherung gibt es noch den Zugangsfaktor. Dieser wird hier durch die Ergebnistabelle verwirklicht.
Weitere wichtige Begriffe des Rentenrechts:
Die Erfüllung der Wartezeit ist Voraussetzung für den Rentenbezug.
Sie beträgt für die Regelaltersrente fünf Jahre bzw. 60 Monate mit Pflichtbeiträgen.
Lesen Sie dazu den Wikipediaartikel.
Die Regelaltersgrenze ist das Lebensalter ab dem ein Versicherter die volle Altersrente
beanspruchen kann. Sie betrug bis 2011 65 Jahre, wird aber schrittweise angehoben bis sie im Jahr 2031 67 Jahre erreicht
(sogenannte Rente mit 67; sehen Sie auch den Artikel in Wikipedia dazu).
Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein weiterer wichtiger Begriff aus dem Rentenrecht.
Vom Bruttoverdienst eines Versicherten wird ein bestimmter Prozentsatz als Beitrag zur Rentenversicherung abgezogen, jedoch nur bis zu einer Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Sie wird für jedes Jahr vom Gesetzgeber festgelegt und kann ebenfalls aus der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
Rente berechnen
Hier können Sie Ihre Rentenerwartung recht genau berechnen.
Nach den Ausführungen in Grundsätzliches
ist der Rentenartfaktor und der aktuelle
Rentenwert schnell festgelegt. Es bleibt die Ermittlung der persönlichen
Entgeltpunkte. Die unten stehende Tabelle kann Ihnen diese Rechnerei
abnehmen. Dazu müssen Sie ihre Rentenunterlagen möglichst komplett vorliegen haben. Tipp: Diese Seite abspeichern, sie funktioniert auch offline.
Hinweise zum Ausfüllen der Tabelle.
Die Berechnung gilt nur für die Altersrente der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung,
nicht für Knappschaft, Landwirte oder andere Versicherungen!
Die weißen Felder sind auszufüllen.
Tragen Sie in Jahresbrutto den Versicherungsbeitrag aus Versicherungskarte,
Versicherungsnachweis oder Versicherungsverlauf ein.
Für die Zeit des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes wählen Sie 60% in der Auswahl.
Für die Zeit der Berufsausbildung, Fachschul- oder Hochschulausbildung
wählen Sie 75%. Es werden jedoch jeweils maximal 36 Monate als beitragsfreie Zeiten anerkannt.
Zeiten der Arbeitslosigkeit sind nicht einfach zu bewerten, da unsere
Politiker ständig an der Bewertung herumbasteln. Wählen Sie sicherheitshalber 75%.
Zeiten der Kindererziehung werden automatisch der Mutter zugerechnet,
können aber wahlweise auch bei der Rente des Vaters angerechnet werden. Bewertung:
bis Geburtsjahr 1991 ein Jahr mit 75%, danach drei Jahre mit 75%, für jedes Kind.
Für Behinderte gelten spezielle Regelungen die nicht berücksichtigt werden können.
Markieren Sie, ob die Beiträge in Ost- oder in Westdeutschland geleistet wurden. Wenn Sie für Beiträge die in Ostdeutschland geleistet wurden die korrigierten Werte aus dem Versicherungsverlauf Ihres Rentenversicherungsträgers benutzen, wählen Sie aber 'West'.
Wenn Sie einen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger haben, können Sie die dort berechneten
persönlichen Entgeltpunkte und das Jahr dort eingeben und von diesem Jahr ab weiterrechnen.
Bei einem einigermaßen geradlinigen Verlauf: Ausbildung – Arbeit – evtl. Arbeitslosigkeit – Rente, liefert es Ergebnisse mit ausreichender Genauigkeit.
In meinem eigenen Fall – diese Seite entstand aus persönlichem Interesse heraus –
ermittelte die BfA nach einem Vesicherungsverlauf von 48 Jahren eine knapp 0,5% höhere Rente als hier berechnet.
Das ergab sich hauptsächlich durch die Bewertung von Ausbildungszeiten.
Der Durchschnittsbeitrag der Versicherten für das laufende und das vorhergehende Jahr sind vorläufige Werte; sie können sich noch ändern und tun das auch in aller Regel. Die entsprechenden Zeilen in der Tabelle sind farblich abgesetzt.
Die Berechnung über das laufende Jahr hinaus geschieht durch einfaches Fortschreiben der
letzten verfügbaren Werte. Das Ergebnis einer solchen Vorausberechnung kann natürlich
nur einen groben Anhalt liefern.
Datenschutz
Es gilt die allgemeine Datenschutzerklärung.
Weder Daten, die Sie auf dieser Seite eingeben, noch andere persönliche Informationen verlassen ihren Computer.
In die Tabelle eingegebene Daten können in einem cookie auf Ihrem Computer abgespeichert werden, um sie später
wieder hochzuladen. Das soll Ihnen das wiederholte Eingeben der selben Daten ersparen. Das cookie dient keinem anderen Zweck
und wird niemals ausgewertet. Wollen Sie trotzdem ganz sicher sein, tun Sie folgendes:
Speichern Sie diese Seite aus Ihrem Browser heraus ab (Menü Datei, Speichern unter... oder Strg-s).
Jeder Browser macht das ein wenig anders: wählen Sie 'HTML' oder 'nur HTML' und als Dateinamen 'Rentenrechner.html' oder ähnliches. Es sollte dann auf ihrem Rechner im gewählten Verzeichnis eine Datei Rentenrechner.html zu finden sein.
Beenden Sie den Browser, ziehen Sie den Netzwerkstecker bzw. beenden Sie die WLAN-Verbindung.
Doppelklicken Sie auf die Datei Rentenrechner.html, der Rentenrechner funktioniert auch ohne Internetverbindung.
Das Abspeichern eingegebener Daten ist im offline-Betrieb allerdings derzeit nicht möglich.
Wenn Ihr Computer keine Verbindung zur Außenwelt hat,
kann auch wirklich nichts nach außen gelangen.
Weiter mit Tabulatortaste.
Wegen der Übersichtlichkeit wird nur ein kleiner Teil der Tabelle angezeigt.
Wählen Sie das erforderliche Startjahr:
1951
1961
1971
1981
1991
2001
2011
Für die Ausführung wird JavaScript benötigt!
Es sind nur Zifferneingaben, ganze Zahlen ohne Pfennige bzw. Cent zugelassen. Beträge bis 2001 in Mark, ab 2002 in Euro.
Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente zu gehen. Dabei werden allerdings Rentenabschläge von 0,3% pro Monat gemacht (mit bestimmten kleinen Ausnahmen). Wie sich dieser Abschlag auswirkt, ist aus der Ergebnistabelle zu ersehen. Weil auch die Beitragszahlungen für die Zeit des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben fehlen, vermindert sich die Altersrente insgesamt erheblich!
Rentner haben auch Abzüge!
Einkommensteuer: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten als Einkommen und sind somit steuerpflichtig. Ein Alleinstehender der 2025 in Rente geht und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat, wird steuerpflichtig bei einer Bruttorente von etwa 1370 Euro monatlich. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich bis er im Jahr 2058 100% erreicht, dem wirkt jedoch die ebenfalls jährliche Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer entgegen, sodass sich an dieser Grenze bisher kaum Änderungen ergeben.
Rentner deren Rente diese Schwelle überschreitet oder die weitere Einkünfte haben, wie z. B. aus einer Betriebsrente, müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Es gelten die gewöhnlichen Regelungen der Einkommensteuer wie Absetzung von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und evtl. außergewöhnlichen Belastungen sowie das Splittingverfahren für Ehegatten.
Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 erst erhoben, wenn der festgesetzte Einkommensteuerbetrag 16.956 Euro jährlich übersteigt. Das bedeutet ein Monatseinkommen von über 5000 € für Ledige und dürfte somit die meisten Rentner nicht mehr betreffen.
Kirchensteuer, 8% oder 9% des festgesetzten Einkommensteuerbetrags nach den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer wird fällig wie für Arbeitnehmer. Siehe Wikipedia-Artikel.
Krankenversicherung: Auch hier gelten die gesetzlichen Regelungen der Krankenversicherung für Arbeitnehmer. Der Krankenkassenbeitrag für Rentner beträgt derzeit 14,6%. Darüber hinaus können die Krankenversicherungen einen prozentualen Zusatzbeitrag erheben, der bei den meisten AOKs und Ersatzkassen z. Z. (2025) von 1,5% bis 3,5% schwanken kann und durchschnittlich um 2,5% beträgt. Beides zusammen wird je zur Hälfte von der Rentenversicherung und vom Rentner bezahlt und vom Rentenversicherungsträger von der Rentenzahlung einbehalten.
Pflegeversicherung: Den Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner selbst, er wird ebenfalls von der Rente einbehalten.
Er beträgt ab Januar 2025 für Kinderlose 4,2%, für Rentner mit Kindern 3,6%.
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Haben Sie Fragen oder Anregungen: Post an mich
Ich kann allerdings keine Fragen zum Rentenrecht beantworten. Diese Seite ist eine Umsetzung dessen,
was ich auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA und LVAs) gelesen habe.
Änderungsstand: 2024-12-27 – KK-Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung erhöht, Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze und Tabelle für 2025 aktualisiert Ganze Änderungsgeschichte anzeigen
2024-06-23 – Neue Rentenwerte ab 2024-07-01
2023-12-28 – KK-Zusatzbeitrag erhöht, Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze und Tabelle für 2024 aktualisiert
2023-06-18 – Neue Rentenwerte ab 2023-07-01, jetzt Ost = West; Beitrag zur Pflegeversicherung
2022-12-26 – Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze und Tabelle für 2023 aktualisiert
2022-06-25 – Neue Rentenwerte ab 2022-07-01, Rente erst ab 63
2021-12-28 – Fehler Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,3% auf 3,4% behoben
2021-12-22 – Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze und Tabelle für 2022 aktualisiert
2021-06-30 – Neue Rentenwerte ab 2021-07-01
2020-12-29 – Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze und Tabelle für 2021, Zusatzbeitrag und Solidaritätszuschlag aktualisiert
2020-06-30 – Neue Rentenwerte ab 2020-07-01, Änderung "für Eilige"
2019-12-30 – Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze und Tabelle für 2020 aktualisiert
2019-06-30 – Neue Rentenwerte ab 2019-07-01, Textänderungen "vor Erreichen der Regelaltersgrenze", Einkommensteuer
2019-03-31 – Zähler für echte Berechnung
2018-12-23 – Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze, Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung ab 2019
2018-06-26 – Neue Rentenwerte ab 2018-07-01
2018-05-27 – Impressum und Datenschutzerklärung, erweitert bis 2030, Zähler für Berechnung, -social media buttons
2017-12-28 – Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze u. a. für 2018 aktualisiert
2017-06-13 – Neue Rentenwerte ab 2017-07-01
2017-01-01 – Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze, Pflegeversicherung für 2017 aktualisiert
2016-06-16 – Neue Rentenwerte ab 2016-07-01
2016-01-01 – Durchschnittsentgelt, Bemessungsgrenze u. a. für 2016 aktualisiert
2015-07-12 – social media buttons
2015-07-07 – Schnellzugriff, Anzeige mit Dezimalkomma
2015-06-07 – Neue Rentenwerte ab Juli 2015, Backlink zur Homepage auch offline
2015-03-15 – Fehler bei Eingabe im Jahr 2016 behoben
2015-01-03 – Bemessungsgrenze und Durchschnitt aktualisiert, Tabelle bis 2020, neue Kv- und Pv-Beiträge ab 2015
2014-06-18 – Neue Rentenwerte ab 2014-07-01
2014-01-06 – Durchschnittsentgelt für 2014
2013-11-10 – Bemessungsgrenze aktualisiert, Wartezeit
2013-09-09 – Textänderungen, Links, base64
2013-08-06 – Sichtbare Tabelle verkleinert
2013-07-17 – Kapitel Abzüge, Soli und Kirchensteuer ergänzt und strukturiert
2013-06-02 – Rentenwert 2013 und weiteres aktualisiert
2013-03-23 – Tabelle bis 2018, endgültige Werte 2009/10, Erklärung Ostdeutschland, HTML5
2012-07-18 – Rentenwert 2012 aktualisiert
2012-01-13 – Auswirkungen der sog. Rente mit 67
2011-12-26 – Neue Bemessungsgrenze West ab 2012
2011-07-18 – Rentenwert 2011 aktualisiert, Speichern nur online
2011-06-14 – Überarbeitet, Eingabe Entgeltpunkte eingefügt, Datenschutzhinweis
2011-01-12 – Tabelle erweitert bis 2015, neue Rentenwerte, Textänderungen
2010-04-16 – Werte für 2008 und 2010 aktualisiert
2009-07-20 – Rentenwert 2009 und Bemessungsgrenzen aktualisiert
2009-05-25 – Werte für 2007 und 2009 aktualisiert
2009-01-30 – Umrechnungsfaktoren neue Bundesländer aktualisiert
2009-01-03 – Krankenversicherung aktualisiert
2008-11-11 – Durchschnitt 2004 korrigiert
2008-07-16 – Rentenwert und Versicherungsbeiträge aktualisiert
2008-02-14 – Eingabe führender Null korrigiert, Textänderung
2008-01-30 – Werte, Steuer, Krankenvers. aktualisiert; Cookie-Warnung und Zähler hinzu
2006-06-19 – Speichern und Laden, Steuer, html
2006-04-19 – Werte aktualisiert
2004-05-24 – Werte aktualisiert
2004-03-14 – Links aktualisiert und freundlicherer Hintergrund
2003-06-07 – Neuer Rentenwert für 2003
2003-02-22 – Textkorrekturen
2003-01-03 – Bemessungsgrenze Ostdeutschland korrigiert
2003-02-17 – Auf vielfachen Wunsch eines einzelnen Herrn, Berechnung bis 2010 ausgeweitet
2002-12-29 – Text ergänzt, Tippfehler korrigiert
2002-12-27 – erstellt